Relevante Berufserfahrung
Beschreiben Sie Ihre Ausbildung oder Berufserfahrung und die Aufgaben, die Sie regelmäßig ausführen.
Neues aus Handwerk & Robotik.
EintragenTeile ausgewählte Arbeitsschritte aus deinem Gewerk und werde für abgenommene Aufnahmen bezahlt. Vergütung und Ablauf vereinbaren wir vor deinem Start.

Jede Aufnahme folgt einem Briefing, das du gelesen hast, zu einem Satz, den du unterschrieben hast, an einem Ort, der seine Erlaubnis gegeben hat.
Wir prüfen die Eignung für die konkrete Aufgabe. Eine Ausbildung oder nachweisbare Berufserfahrung kann die Kompetenz belegen; es gibt keine pauschale Mindestzahl an Berufsjahren.
Beschreiben Sie Ihre Ausbildung oder Berufserfahrung und die Aufgaben, die Sie regelmäßig ausführen.
Nehmen Sie nur Aufgaben auf, die Sie fachgerecht ausführen können und ausführen dürfen.
Erforderliche Freigaben von Arbeitgebern, Standortverantwortlichen und Beteiligten werden vor der Aufnahme geprüft.
Der Aufnahmeaufbau muss sicheres Arbeiten und erforderliche Schutzausrüstung ermöglichen.
Eine kurze vereinbarte Probe prüft Bildausschnitt, Sichtbarkeit und Verständnis der Vorgaben. Die Vergütung wird vorher vereinbart.
Beachten Sie gesperrte Bereiche und vertrauliche Inhalte, folgen Sie den Vorgaben und bleiben Sie für Rückfragen erreichbar.
Bewerbung, Projektauswahl und Aufnahmeabnahme sind getrennte Schritte. Eine Bewerbung garantiert keinen Auftrag. Jede Aufnahme wird anhand der vereinbarten Vorgaben geprüft.
Für abgenommene Aufnahmestunden erhältst du die vereinbarte Vergütung. Den Satz kennst du, bevor du anfängst.
Werkzeugwahl, geübte Handgriffe und gute Lösungen: Dein Fachwissen macht Aufnahmen echter Arbeit wertvoll.
Wir besprechen passende Aufgaben, erklären die Aufnahme und begleiten dich bei den ersten Schritten.
Der Satz wird vor der ersten Aufnahme schriftlich vereinbart. Vergütet werden abgenommene Aufnahmestunden; die Abrechnung erfolgt monatlich.
Dein Satz, die Begründung jeder Prüfentscheidung und dein Zahltag: Nichts davon musst du erraten.
Dein Satz wird für dein Gewerk vor der ersten Aufnahme schriftlich vereinbart und gilt für das gesamte Projekt. Jede abgenommene Aufnahme behält den Satz, der bei ihrer Abnahme galt.
Du erfährst für jede Aufnahme, ob sie die Prüfung bestanden hat. Wenn nicht, sagen wir dir, welche Prüfung nicht bestanden wurde und warum, damit die nächste durchgeht.
Hältst du eine Ablehnung für falsch, kannst du einmal pro Aufnahme verlangen, dass eine andere Person sie erneut prüft. Wird die Entscheidung aufgehoben, wird die Aufnahme bezahlt wie jede andere.
Abgerechnet wird monatlich an einem festen Tag, den du vorher kennst. Ist eine Aufnahme abgenommen, nimmt eine spätere Beschwerde eines Datenkunden dir die Vergütung nicht wieder weg.

Du erkennst, welches Werkzeug passt, welcher Schritt als Nächstes kommt und wie sich ein Fehler beheben lässt. Diese Erfahrung hilft Robotikteams, reale Arbeitsabläufe besser zu verstehen.
Du startest und stoppst die Kamera selbst. Vor der Veröffentlichung im Datensatz kannst du eine Aufnahme zurückziehen; ziehst du deine Einwilligung zurück, bleiben deine Aufnahmen aus allen künftigen Datensätzen draußen.
Mehr zu Aufnahmen und FreigabenGesucht sind qualifizierte Fachkräfte, die ihr Gewerk beherrschen. Welche Aufgaben gerade passen, stimmen wir im ersten Gespräch ab.




Du nimmst passende Arbeitsschritte aus deinem Arbeitsalltag auf. Vorbereitung, Freigaben und Ablauf stimmen wir gemeinsam ab. So läuft eine vereinbarte Aufnahme:
Kamera auf Kopf oder Brust, Halterung festziehen, kurz prüfen, ob deine Hände im Bild sind. Dauert unter einer Minute.
Starte vor dem vereinbarten Arbeitsschritt. Nimm Audio nur auf, wenn die Projektvorgaben es verlangen und die erforderlichen Freigaben vorliegen.
Ganz normal weiterarbeiten. Nichts nachstellen, nichts wiederholen, nichts für die Kamera schöner machen. Auch der Schritt, der schiefgeht und den du korrigierst, ist für uns wertvoll – oft wertvoller als der saubere Durchlauf.
Am Ende des Arbeitsschritts stoppen und die Datei über deinen Upload-Link hochladen. Du siehst vorher, was du hochlädst, und entscheidest bei jeder einzelnen Aufnahme neu.
Kamera und Halterung stimmen wir für dein Projekt ab. Eine Kalibrierungsaufnahme bestätigt vor der Erfassung, dass dein Aufbau den Vorgaben entspricht.
Auflösung, Bildrate und Kamerawahl hängen von der Aufgabe ab. Spezifikation und eine mögliche Ausleihe werden vor Beginn bestätigt.
Nutze die vereinbarte feste Perspektive mit sichtbaren Händen, Werkzeugen und Arbeitsbereich. Die Halterung muss zur Aufgabe passen und mit der Schutzausrüstung vereinbar sein.
Geliehene Technik geht nach Projektende an uns zurück, Rückversandmarke liegt bei. Kaution zahlst du keine. Geht im normalen Arbeitsalltag etwas kaputt, ist das unser Risiko, nicht deins.
Wir kaufen Aufnahmen von Arbeit, nicht Aufnahmen von Menschen. Das ist keine Absichtserklärung, sondern der Grund, warum Aufnahmen abgelehnt werden.
Deine Hände, dein Werkzeug, das Werkstück, der Arbeitsbereich direkt davor. Aus deiner Perspektive, nicht von außen auf dich gerichtet.
Keine Pausen, keine Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen, keine Wohnräume, die nichts mit dem Auftrag zu tun haben. Kamera aus, sobald der Arbeitsschritt vorbei ist.
Die Anwendung unterstützt die Prüfung, Verpixelung und Freigabe von Gesichtsbereichen. Weitere sensible Inhalte müssen im Projektprozess behandelt oder ausgeschlossen werden.
Solange eine Aufnahme nicht in einem Datensatz veröffentlicht ist, kannst du sie ohne Begründung zurückziehen. Für Aufnahmen bei Kundinnen und Kunden stellen wir dir das Einverständnisformular; ohne Unterschrift wird dort nicht gefilmt.
Bezahlt wird pro abgenommener Stunde, nicht pro hochgeladener Stunde. Was abgenommen wird, steht auf der Vergütungsseite.
Wir rechnen monatlich ab: Zum Monatsende siehst du, welche Aufnahmen abgenommen wurden und wie viele Stunden das ergibt. Die Überweisung geht auf dein Konto, kein Gutschein- oder Punktesystem.
Was du von uns bekommst, ist Einkommen und gehört in deine Steuererklärung. Wir behalten nichts ein und führen nichts für dich ab – das musst du selbst erledigen.
Machst du das nebenbei und bleibst unter den Freigrenzen, läuft es meist als sonstige Einkünfte. Was in deinem Fall gilt, hängt davon ab, wie viel du insgesamt verdienst.
Hast du ohnehin einen Betrieb, stellst du uns eine Rechnung wie jedem anderen Auftraggeber, mit Umsatzsteuer, sofern du nicht Kleinunternehmer bist. Das ist für die meisten der einfachere Weg.
Wir kennen deine Gesamtsituation nicht und dürfen dich steuerlich nicht beraten. Eine kurze Rückfrage bei deiner Steuerberatung kostet wenig und erspart Ärger.
Dieser Abschnitt beschreibt, wie wir abrechnen. Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt keine.
Diese Punkte sind Teil des Vertrags, nicht nur eine Hausregel. Sie gelten auch gegenüber deinem Betrieb und gegenüber unseren Kundinnen und Kunden.
Alle Beteiligten wissen, dass gefilmt wird. Aufnahmen, bei denen das nicht der Fall war, nehmen wir nicht an.
Wir bewerten mit den Aufnahmen nicht, wie schnell oder wie gut du arbeitest, und geben so etwas auch an niemanden weiter.
Aufnahmen werden nicht an deinen Arbeitgeber zur Kontrolle weitergegeben und sind nie Grundlage für arbeitsrechtliche Schritte.
Es wird nicht ausgewertet, wie du dich fühlst, wie du klingst oder wie du aussiehst. Ausgewertet wird der Arbeitsschritt.
Keine Gesichtserkennung, keine Wiedererkennung von Personen über Aufnahmen hinweg. In den ausgelieferten Daten stehst du nur unter einem Pseudonym.
Gefilmt wird der vereinbarte Arbeitsschritt, nicht dein Arbeitstag. Du startest und stoppst die Kamera selbst.
Nenne uns dein Gewerk und die Region, in der du arbeitest. Gemeinsam klären wir, welche Aufgaben passen, wie die Aufnahme abläuft und welche Vergütung vorgesehen ist.