Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Datenkunden und mitwirkende Handwerkerinnen und Handwerker: Vertragsschluss, Nutzungsrechte, Vergütung und Haftung nach deutschem Recht.
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Maximilian Krug und Phillips Uwumarogie, Venusstraße 1b, 82205 Gilching, Deutschland (nachfolgend „Curatrix“), und ihren Vertragspartnern. Vertragspartner sind zum einen Datenkunden, die Datensätze lizenzieren oder eine Datenerhebung beauftragen, zum anderen Mitwirkende, die Aufnahmen ihrer handwerklichen Arbeit erstellen.
Das Angebot für Datenkunden richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das jeweilige Angebot, die Datenspezifikation, die Lizenzbedingungen eines Releases und die Teilnahmevereinbarung, haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Datenkunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Curatrix ihnen in Textform zugestimmt hat.
Die bloße Nutzung der Website begründet kein Vertragsverhältnis nach diesen AGB.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Die englische Fassung ist eine Übersetzung.
Vertragsschluss
Die Inhalte der Website, die Katalogeinträge und die Beschreibung des Vergütungsmodells sind keine verbindlichen Angebote. Die Kontaktseite sendet eine Anfrage per E-Mail an Curatrix. Das Absenden einer Anfrage schließt keinen Vertrag ab.
Ein Vertrag mit Datenkunden kommt zustande, wenn der Datenkunde ein Angebot von Curatrix in Textform annimmt oder beide Seiten eine Vereinbarung unterzeichnen.
Ein Vertrag mit Mitwirkenden kommt je Projekt durch eine schriftliche Teilnahmevereinbarung zustande, die vor der ersten Aufnahme geschlossen wird.
Leistungen für Datenkunden
Curatrix erhebt Datensätze im Auftrag oder lizenziert bestehende Datensätze. Projektumfang, Zielaufgaben, Datenformate, Lieferumfang, Qualitäts- und Abnahmekriterien sowie Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der schriftlichen Datenspezifikation.
Releases werden versioniert mit Episoden-Manifesten, Annotationen, Herkunftsnachweisen und Lizenzbedingungen ausgeliefert. Katalogeinträge auf der Website sind Beispiele und sichern keine Verfügbarkeit zu.
Curatrix schuldet Daten in der vereinbarten Beschaffenheit, nicht einen bestimmten Trainingserfolg oder eine bestimmte Leistung der mit den Daten trainierten Modelle.
Bei individuellen Erhebungen prüft der Datenkunde die Lieferung anhand der vereinbarten Abnahmekriterien. Ablauf und Fristen der Abnahme ergeben sich aus dem Angebot.
Nutzungsrechte an Datensätzen
Der Datenkunde erhält an einem Release die Nutzungsrechte, die im Angebot und in den Lizenzbedingungen des Releases vereinbart sind, insbesondere zu Zweck, Laufzeit und räumlichem Geltungsbereich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das Nutzungsrecht einfach und nicht übertragbar.
Die Weitergabe des Videomaterials an Dritte ist nicht gestattet, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart ist. An Modellen, die der Datenkunde im Rahmen der vereinbarten Nutzung trainiert, und an deren Gewichten erhebt Curatrix keinen Anspruch.
Der Datenkunde versucht nicht, in den Aufnahmen erkennbare oder pseudonymisierte Personen zu identifizieren.
Widerrufe von Mitwirkenden oder von Verantwortlichen eines Aufnahmeorts wirken auf künftige Releases. Das Betrachten der Website oder von Beispieldaten räumt keine Lizenz an Datensätzen ein.
Preise und Zahlung für Datenkunden
Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Fälligkeit und Zahlungsweise richten sich nach dem Angebot und der Rechnung.
Mitwirkung von Handwerkerinnen und Handwerkern
Mitwirkende nehmen projektbezogen und freiwillig teil. Vor der ersten Aufnahme werden Aufgabe, erlaubter Aufnahmebereich, erforderliche Freigaben, Vergütungssatz und Abnahmekriterien schriftlich vereinbart.
Auf fremden Baustellen oder bei Kunden wird nur aufgenommen, wenn die schriftliche Zustimmung der für den Ort verantwortlichen Person vorliegt. Das Formular dafür stellt Curatrix.
Arbeitsschutz und betriebliche Vorgaben haben Vorrang vor der Aufnahme. Mitwirkende können jede Aufnahme jederzeit abbrechen.
Curatrix stellt die Aufnahmeausrüstung kostenfrei zur Verfügung. Sie bleibt Eigentum von Curatrix, ist sorgfältig zu behandeln und nach Ende des Projekts zurückzugeben.
Durch die Mitwirkung entsteht kein Arbeitsverhältnis. Mitwirkende sind in der Gestaltung ihrer Arbeit frei.
Abnahme und Vergütung der Aufnahmen
Vergütet werden abgenommene Aufnahmestunden zu dem Satz, der vor der ersten Aufnahme schriftlich vereinbart wurde. Der vereinbarte Satz gilt für das gesamte Projekt.
Aufnahmen werden anhand der vereinbarten Kriterien geprüft, insbesondere zu Datenschutz, Bildqualität und Vollständigkeit des Arbeitsschritts. Wird eine Aufnahme nicht abgenommen, nennt Curatrix den Grund.
Nicht vergütet werden Anfahrt, das Umbauen des Arbeitsorts für die Kamera und nachgestellte Arbeitsschritte.
Curatrix rechnet monatlich ab. Zum Monatsende erhalten Mitwirkende eine Aufstellung der abgenommenen Stunden, anschließend wird der Betrag überwiesen. Einen Mindestbetrag für die Auszahlung gibt es nicht.
Mitwirkende mit eigenem Betrieb stellen eine Rechnung mit Umsatzsteuer, soweit sie nicht Kleinunternehmer sind. Curatrix behält keine Steuern oder Abgaben ein. Für die Versteuerung der Vergütung und etwaige Sozialabgaben sind Mitwirkende selbst verantwortlich.
Rechte an Aufnahmen und Datenschutz
Welche Nutzungsrechte Mitwirkende Curatrix an ihren Aufnahmen einräumen, regelt die Teilnahmevereinbarung.
Eine vertragliche Lizenz ersetzt keine erforderliche datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage. Datenschutzinformationen und etwaige Einwilligungen werden getrennt von diesen AGB erteilt. Informationen zur Datenverarbeitung auf der Website stehen in der Datenschutzerklärung.
Gewährleistung und Haftung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Curatrix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Haftungsregeln gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Curatrix.
Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Curatrix.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
Stand: September 2026